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Autor: Igor Kazazic
Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026
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Smart Meter beantragen – auch als Mieter

Ohne intelligentes Messsystem (iMSys, „Smart Meter“) bringt ein Speicher ohne Solaranlage nichts: Dynamische Tarife rechnen sonst nach einem Standardprofil ab, und §14a-Modul 3 gibt es gar nicht. Die gute Nachricht: Du kannst den Einbau seit 2025 selbst verlangen – auch als Mieter – und die Kosten sind gesetzlich gedeckelt.

Warum du ein intelligentes Messsystem brauchst

Dein Anspruch und die Kosten

Regelung
Wer baut ein?Der grundzuständige Messstellenbetreiber – meist dein Netzbetreiber. Er steht auf der Stromrechnung.
Einbau auf WunschDu kannst den Einbau verlangen; er soll grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen. Ablehnen darf der Messstellenbetreiber nur mit Begründung (z. B. wenn sonst seine gesetzlichen Ausbauziele gefährdet wären).
Einmalige Kostenbis zu 100 € für den Einbau auf Wunsch (seit 1.1.2025)
Laufende Kostengedeckelt: 40 € pro Jahr bei bis zu 10.000 kWh Verbrauch (Preisobergrenze seit 1.1.2025)
AchtungMuss der Zählerschrank umgebaut werden, trägt diese Kosten der Verbraucher bzw. Anschlussnehmer – in Mietshäusern also meist erst nach Absprache mit dem Vermieter.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen (Preisobergrenzen und Einbau auf Wunsch). Stand der Regelungen: 2025/2026 – frag beim Messstellenbetreiber nach den aktuellen Konditionen.

Schritt für Schritt

  1. Messstellenbetreiber herausfinden: Auf der Stromrechnung oder dem Zählerblatt steht, wer deinen Zähler betreibt.
  2. Zählerplatz prüfen lassen: Frag im Antrag ausdrücklich, ob dein Zählerschrank für ein iMSys geeignet ist und ob Umbaukosten anfallen.
  3. Antrag schriftlich stellen: per Kontaktformular oder E-Mail – Vorlage unten.
  4. Bei Mietwohnung: Vermieter informieren, falls ein Umbau am Zählerschrank nötig ist (Vorlage für den Vermieter).
  5. Tarif erst nach dem Einbau wechseln: Ein dynamischer Tarif ohne iMSys bringt dir keinen Vorteil.

Manche Anbieter dynamischer Tarife organisieren den Smart-Meter-Einbau als wettbewerblicher Messstellenbetreiber gleich mit. Vergleiche dann Einbaukosten und Laufzeit genau.

Musterschreiben an den Messstellenbetreiber

Betreff: Antrag auf Einbau eines intelligenten Messsystems (Einbau auf Kundenwunsch) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich den Einbau eines intelligenten Messsystems an meiner Messstelle. Name: [Vor- und Nachname] Anschrift der Messstelle: [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, ggf. Wohnungsnummer] Zählernummer: [steht auf dem Zähler bzw. der Stromrechnung] Marktlokations-ID (falls bekannt): [11-stellige Nummer von der Stromrechnung] Jahresverbrauch ca.: [z. B. 3.000 kWh] Bitte teilen Sie mir mit: 1. den voraussichtlichen Einbautermin, 2. die einmaligen Kosten für den Einbau auf Wunsch sowie das jährliche Entgelt, 3. ob mein Zählerplatz für ein intelligentes Messsystem geeignet ist oder ein Umbau erforderlich wäre (und welche Kosten dafür anfallen würden). Ich nutze die Messwerte für einen dynamischen Stromtarif bzw. zeitvariable Netzentgelte. Mit freundlichen Grüßen [Name] [Telefon / E-Mail]

Quellen

Keine Rechtsberatung. Bei Streit über Einbau oder Kosten helfen Verbraucherzentrale oder Mieterverein.

Häufige Fragen

Kann ich als Mieter ein Smart Meter beantragen?

Ja, du kannst beim Messstellenbetreiber den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen. Ist ein Umbau des Zählerschranks nötig, solltest du vorher mit dem Vermieter sprechen, weil die Kosten dafür beim Verbraucher bzw. Anschlussnehmer liegen.

Was kostet ein Smart Meter auf Wunsch?

Einmalig bis zu 100 € für den Einbau auf Wunsch und laufend höchstens 40 € pro Jahr bei bis zu 10.000 kWh Verbrauch (Preisobergrenzen seit 2025).

Wie lange dauert der Einbau?

Der Einbau auf Wunsch soll grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen.

Reicht ein digitaler Zähler für einen dynamischen Tarif?

Nein. Eine moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsmodul überträgt keine Viertelstundenwerte. Du brauchst ein intelligentes Messsystem.