Smart Meter beantragen – auch als Mieter
Ohne intelligentes Messsystem (iMSys, „Smart Meter“) bringt ein Speicher ohne Solaranlage nichts: Dynamische Tarife rechnen sonst nach einem Standardprofil ab, und §14a-Modul 3 gibt es gar nicht. Die gute Nachricht: Du kannst den Einbau seit 2025 selbst verlangen – auch als Mieter – und die Kosten sind gesetzlich gedeckelt.
Warum du ein intelligentes Messsystem brauchst
- Dynamischer Tarif: Nur mit viertelstündlicher Messung zahlst du wirklich den Börsenpreis der Stunde, in der du verbrauchst. Ohne iMSys wird dein Verbrauch nach einem Standardlastprofil verteilt – Verschieben in günstige Stunden bringt dann nichts.
- §14a Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte setzen ein iMSys voraus (Zeitfenster je Netzbetreiber).
- Nicht verwechseln: Eine „moderne Messeinrichtung“ (digitaler Zähler ohne Kommunikationsmodul) ist kein intelligentes Messsystem. Auch ein Tibber Pulse oder ein Shelly ersetzt es für die Abrechnung nicht.
Dein Anspruch und die Kosten
| Regelung | |
|---|---|
| Wer baut ein? | Der grundzuständige Messstellenbetreiber – meist dein Netzbetreiber. Er steht auf der Stromrechnung. |
| Einbau auf Wunsch | Du kannst den Einbau verlangen; er soll grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen. Ablehnen darf der Messstellenbetreiber nur mit Begründung (z. B. wenn sonst seine gesetzlichen Ausbauziele gefährdet wären). |
| Einmalige Kosten | bis zu 100 € für den Einbau auf Wunsch (seit 1.1.2025) |
| Laufende Kosten | gedeckelt: 40 € pro Jahr bei bis zu 10.000 kWh Verbrauch (Preisobergrenze seit 1.1.2025) |
| Achtung | Muss der Zählerschrank umgebaut werden, trägt diese Kosten der Verbraucher bzw. Anschlussnehmer – in Mietshäusern also meist erst nach Absprache mit dem Vermieter. |
Schritt für Schritt
- Messstellenbetreiber herausfinden: Auf der Stromrechnung oder dem Zählerblatt steht, wer deinen Zähler betreibt.
- Zählerplatz prüfen lassen: Frag im Antrag ausdrücklich, ob dein Zählerschrank für ein iMSys geeignet ist und ob Umbaukosten anfallen.
- Antrag schriftlich stellen: per Kontaktformular oder E-Mail – Vorlage unten.
- Bei Mietwohnung: Vermieter informieren, falls ein Umbau am Zählerschrank nötig ist (Vorlage für den Vermieter).
- Tarif erst nach dem Einbau wechseln: Ein dynamischer Tarif ohne iMSys bringt dir keinen Vorteil.
Manche Anbieter dynamischer Tarife organisieren den Smart-Meter-Einbau als wettbewerblicher Messstellenbetreiber gleich mit. Vergleiche dann Einbaukosten und Laufzeit genau.
Musterschreiben an den Messstellenbetreiber
Quellen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen: Smart Meter – Preisobergrenzen gestiegen
- Verbraucherzentrale: Smart Meter – was Sie wissen müssen
Häufige Fragen
Ja, du kannst beim Messstellenbetreiber den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen. Ist ein Umbau des Zählerschranks nötig, solltest du vorher mit dem Vermieter sprechen, weil die Kosten dafür beim Verbraucher bzw. Anschlussnehmer liegen.
Einmalig bis zu 100 € für den Einbau auf Wunsch und laufend höchstens 40 € pro Jahr bei bis zu 10.000 kWh Verbrauch (Preisobergrenzen seit 2025).
Der Einbau auf Wunsch soll grundsätzlich innerhalb von vier Monaten erfolgen.
Nein. Eine moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationsmodul überträgt keine Viertelstundenwerte. Du brauchst ein intelligentes Messsystem.